US-amerikanisches Patent- und Markenamt bestätigt Gültigkeit des Haemonetics-PatentsUS-amerikanisches Berufungsgericht verweist den Fall für weiteres Verfahren zurück an den Gerichtshof Braintree, MA, 3. Juni 2010 – Braintree, MA, 3. Juni 2010- Haemonetics Corporation (NYSE: HAE) verkündete heute, dass das US-amerikanische Patent- und Markenamt (USPTO) am 28. Mai 2010 einen Beschluss gefasst hat, mit dem die Gültigkeit des Patents '983 von Haemonetics angesichts zahlreicher Referenzen in denen der Stand der Technik von Fenwal Inc. gegengehalten wurde, bestätigt wurde. Als solches weist das USPTO die Position von Fenwal, dass das Patent nach dem Stand der Technik ungültig sei, ausdrücklich zurück. Das Patent '983 war Grundlage eines Urteils, mit dem das US-Bezirksgericht von Massachusetts im Juni 2009 Fenwal der Patentrechtsverletzung für schuldig befand und Haemonetics für den bisherigen Vertrieb des patentverletzenden Produktes 18 Millionen USD Schadensersatz zusprach. Es erlegte Fenwal zudem die Zahlung einer Lizenzgebühr von 10% für den zukünftigen Vertrieb des patentverletzenden Produkts auf, bis eine einstweilige Verfügung am 1. Dezember 2010 wirksam werden sollte. Am 2.Juni 2010 fasste ein Drei-Richter-Panel der US-amerikanischen Berufungskammer des Bundesgerichts einen Beschluss hinsichtlich Fenwals Berufung, die teilweise aufgehoben, teilweise für nichtig erklärt wurde, und ordnete die Zurückverweisung des Rechtsstreits für weitere Verfahren an. Der Gerichtsentscheid der Berufungskammer erklärte das Patent von Haemonetics weder für ungültig noch erklärte er das Produkt von Fenwal für patentrechtsverletzend, sondern überließ die Frage des Patentverstoßes der Entscheidung in einem weiteren Verfahren vor dem Bezirksgericht. Brian Concannon, CEO von Haemonetics sagte "Haemonetics möchte eine baldmöglichste Klärung dieser Angelegenheit, damit unsere Kunden entsprechend planen können. Wir sind überrascht über den Beschluss des Bundesberufungsgerichts, insbesondere angesichts des Urteils des Patentamts, wodurch die Gültigkeit unseres Patents bestätigt wurde." Die englischsprachige Original-Pressemeldung ist ebenfalls online verfügbar. |